Count down läuft: PPL-A-National und ICAO-PPL-A

PPL -A-national- und ICAO- PPL -A-Piloten aufgepasst!

Bis zum 8. April 2014 müssen die Berechtigungen in europäische Lizenzen umgewandelt sein. Danach sind Flüge mit den alten Lizenzen nicht mehr erlaubt!

Seit dem 8. April 2013 bis zum 8. April 2014 werden die die nationalen Lizenzen in die europäischen überführt. PPL -A-national und PPL -A-ICAO-Inhaber können auf Antrag ihre Berechtigungen in europäische Lizenzen nach “Teil FCL” umgewandelt. Der Pilot entscheidet, ob er zukünftig den weltweit gültigen PPL -A oder den europaweit gültigen LAPL beantragt. Voraussetzung für den PPL -A sind mindestens 70 Stunden Flugerfahrung, alternativ fünf Stunden Flugzeit mit einem Fluglehrer. Außerdem  muss der Pilot eine Prüfung in Funknavigation ablegen. Anschließend erfolgt auch der Eintrag Sprachlevel 6 Deutsch. Eine Erklärung des Piloten genügt als Nachweis.

C 172 RN

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