MODELLFLUGBETRIEB: VERBANDSMITGLIEDER PROFITIEREN

Seit kurzem gibt es für den Modellflug einen neuen Rechtsrahmen. Der Modellflugsportverband Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundeskommission Modellflug im DAeC konnten erwirken, dass der Modellflugbetrieb für Verbandsmitglieder auf der Grundlage der bisherigen Regeln durchgeführt werden darf. Für außerhalb der Verbände organisierte Modellflieger oder Vereine ergeben sich seither aber deutliche Nachteile.

Einerseits steht diesen Modellfliegern seit dem 01.01.2023 lediglich die Open Category für den Flugbetrieb zur Verfügung. Darin darf Modellflug beispielsweise nur bis zu einer Flughöhe von 120 Metern über Grund durchgeführt werden. Es ist außerdem zu erwarten, dass die Landesluftfahrtbehörden bisher erteilte Aufstiegserlaubnisse in den nächsten Wochen und Monaten widerrufen werden, wenn der Verein keinem Verband angehört. Das EU-Recht sah eine Fortgeltung lediglich bis zum Ende 2022 vor.

Vereine, die bisher keinem Verband angehören und ihre bisherigen Aufstiegserlaubnisse für Modellfluggelände sichern wollen, sind gut damit beraten, sich dem MFSD oder einem der Landesverbände des DAeC anzuschließen. Über die jeweiligen Konditionen informieren die Geschäftsstellen der DAeC-Mitgliedsverbände.


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