Neue Formulare für FAI-Sportlizenzen

Bitte beachten: FAI-Sportlizenzen können ab sofort ausschließlich mit dem neuen Formular beantragt werden. IBAN und BIC-Nummern sind immer mit anzugeben. Um den Zahlungsverkehr in Europa zu erleichtern, wurden IBAN, die weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, und  BIC, die international gültige Bankleitzahl, eingeführt.  Das Europäische Parlament hatte ein Ende der nationalen Verfahren zum 31. Dezember 2012 gefordert. Die neuen Lizenzen sind ab Antragstellung bis zum 31. Dezember 2013 gültig.  Die Nachweise werden an Luftsportler in DAeC-Verbänden zum Selbstkostenpreis abgegeben. Die Gebühr beträgt seit dem 1. Oktober 2012 neun Euro. Sie musste erhöht werden, weil der Verwaltungsaufwand auch durch Vorgaben der FAI größer wurde.

Luftsportler, die an internationalen Meisterschaften teilnehmen möchten oder Rekordversuche planen, brauchen eine FAI-Sportlizenz. Sie dient als Nachweis für die Mitgliedschaft in einem nationalen Aeroklub. Spezielle sportliche Voraussetzungen müssen dafür nicht erfüllt werden. Das Formular für den Antrag liegt im Downloadbereich auf der DAeC-Website. Bitte ausschließlich den neuen Vordruck verwenden, alte Formulare können nicht mehr bearbeitet werden.

Mit einer Kopie des Ausweises seines Mitgliedsverbandes kann der Sportler das ausgefüllte Formular direkt an die Bundesgeschäftsstelle schicken. Ohne Ausweis muss der Antrag beim zuständigen Mitgliedsverband eingereicht werden. Von dort gelangt der Antrag in die Bundesgeschäftsstelle des DAeC. Die Lizenz wird ausgestellt und direkt an den Antragsteller geschickt. Üblicherweise dauert die Bearbeitung in der BGSt eine Woche. Es wird daher um eine rechtzeitige Beantragung gebeten.

Die Gebühr kann per Einzugsermächtigung bezahlt oder nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden.

Die FAI-Sportlizenzen ersetzen nicht die gesetzlich verlangten Berechtigungen.

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