Voraussetzungen für die Sammelregistrierung beim LBA geschaffen

Liebe Modellfliegerin, lieber Modellflieger,

wie bereits vor einigen Monaten angekündigt meldet die Bundeskommission Modellflug im DAeC ihre Mitgliederdaten zur Registrierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nun sind die technischen Voraussetzungen für die Sammelregistrierung beim LBA geschaffen und die Meldung unserer Mitglieder wird in den kommenden 48 Stunden geschehen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail des LBA über die erfolgreiche Registrierung an die bei uns angegebene E-Mail-Adresse.

Wie geht es weiter?

  • Klicken Sie auf https://exam.lba-openuav.de/
  • Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
  • Geben Sie als Benutzername Ihre bei uns angegebene Mailadresse an.
  • Nach dem Absenden wird Ihnen eine Mail zugesendet.
  • Klicken Sie in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
  • Geben Sie ihr gewünschtes Passwort ein und klicken Sie auf „zurücksetzen“.
  • Nun können Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Ihrem angegebenen Passwort anmelden.
  • Auf der folgenden Seite wird Ihnen nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt.

Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Ihren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden.

Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.

Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt.

Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.

Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite haben Sie die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert ist.

Wir wünschen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby und freuen uns auf den Saisonstart.

Bundeskommission Modellflug im DAeC

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert