Widersprüche müssen zurückgenommen werden

05.03.2021 Startseite Luftsportgeräte-Büro Motorflug Segel- & Motorsegelflug Ultraleichtflug Luftfahrttechnik & -betrieb DAeC Pressemeldungen

m November 2020 hatte das Verwaltungsgericht die Klage des DAeC gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG abgewiesen. Alle, die einen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun ihren Widerspruch zurücknehmen. Geschieht das nicht, ist die BNetzA von Amts wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten.

Viele Vereine, die vorsorglich Widerspruch gegen die Beiträge eingelegt hatten, haben in den letzten Wochen Post von der BNetzA erhalten. Dem Schreiben ist ein Antwortformular beigefügt, mit dem der Widerspruch zurückgenommen werden kann.

Mehr dazu in der Meldung vom 6. November.

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