BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE
SPRECHFUNKVERFAHREN

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung
über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar
in Kraft getreten ist.

Damit wird die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren vom 1. August 2021
(NfL 2021-1-2304) aufgehoben.

Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren

Der Fachbereich Luftraum weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Änderung
für Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen
ohne AFIS Anbieter hin:


Aus dem Rufzeichen „Info“ wird nun „Radio …“
Aus dem Rufzeichen „Segelflugbetrieb“ wird jetzt „Segelflug“.


Dieses tritt ab sofort in Kraft.


Nachzulesen in der NFL 2023 -1- 2726 auf Seite 37

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert