Das neue Luftrecht für Modellflieger

Der aktuelle Ratgeber mit leicht verständlichen Erläuterungen von Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling und Rechtsanwalt Christian Walther

BADEN_BADEN. Die am 07.04.2017 eingetretenen Änderungen der LuftVO haben die Rechtslage für Modellflieger umfassend verändert.
Für den DAeC – Bundes-kommission Modellflug – war dies der Anlass, diese Broschüre zu erstellen, damit eine rechtssichere Handhabung der neuen Regelungen durch alle Modellflieger ermöglicht wird. Diese Broschüre soll zugleich als Grundlage für die Einweisung von Modell-fliegern zur Erlangung des sog. Nachweises (vgl. § 21a Abs. 4 LufVO i.V.m. § 21e LuftVO) dienen.
Der Inhalt dieser Broschüre stellt keine juristisch-

wissenschaftliche Ausar-beitung dar, sondern soll insbesondere für juris-tische Laien verständlich bleiben. Der Schwerpunkt liegt in der Darstellung der wichtigsten bzw. praxis-relevanten Regelungen des neuen Luftrechts für Modell- und Drohnen-flieger.
Zur besseren Nutzbarkeit dieser Broschüre sind im Anhang die wichtigsten gesetzlichen und verord-nungsrechtlichen Vor-schriften abgedruckt, auf die in einzelnen Passagen dieser Broschüre ver-wiesen werden kann.

Aus dem Inhalt:
Definition Flugmodelle
Rechtsrahmen für den Betrieb von Flugmodellen
Betriebsverbote für Flug-modelle (§ 21b LuftVO)
Erlangung eines Kenntnis-nachweises gem. § 21a Abs. 4 S. 3 Nr. 3 LuftVO iVm § 21e LuftVO Die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis.

Verfahren zum Erhalt einer Aufstiegserlaubnis (21a Abs. 3 LuftVO)
hier geht es zum VTH Shop: http://shop.vth.de/das-neue-luftrecht-fur-modellflieger.html

 

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