Die European Gliding Union informierte, dass die EASA am 25. Oktober 2019 das unter RMT.0701 bearbeitete „Rulebook“ zur Ausbildung für Segelflieger bestätigt hat. Gleichzeitig wurde auch ein Rulebook auch für die Ballonfahrer und die “Basis Instrumentenausbildung“ genehmigt. Jetzt werden die offiziellen Verordnungen veröffentlicht, sie sollen am 8. April 2020 in Kraft treten.
Hier die voraussichtlichen Änderungen:
Es wird nur noch den SPL geben und damit ist ein „LAPL Medical“ für diesen Luftsport ausreichend. Lediglich bei gewerblicher Tätigkeit wird weiterhin ein Medical Class II verlangt. Hier ist auch eine Beschränkung von 70 Jahren vorgesehen.
Der Reisemotorsegler „TMG“ ist in der neuen Fassung ein Segelflugzeug. Die Unterscheidung Segelflugzeug (alle) darunter Motorsegler und darin als Besonderheit der Reisemotorsegler.
Passagiere in Segelflugzeugen dürfen bei „nicht kommerziellen“ Flügen nur befördert werden, wenn die 90 Tage Regelung eingehalten wird und der Pilot nach Scheinerhalt wenigsten 10 Stunden oder 30 Starts als PIC durchgeführt hat und einem FI(S) in einem „Trainingsflug“ die Kompetenz nachgewiesen hat oder der Flugzeugführer ist Inhaber einer FI Lizenz.
Die Regelungen sind dann in einem Annex III zum Annex II der VO (EU) 2018/1976 zu finden:
Die praktische Prüfung (skill test) wird weiterhin von der Meldung der ATO/DTO abhängig sein und die Ausbildungsunterlagen sind dem Prüfer zur Verfügung zu stellen.
Folgende Dokumente sind mitzuführen:
- gültige Lizenz
- gültiges Medical (auch Schüler)
- Personalausweis oder Pass (auch Schüler)
- genehmigtes Flugbuch um die Berechtigungen nachzuweisen
- für Schüler auf einem Überlandflug ein Flugauftrag
Das Flugbuch (auch für Schüler) muss alle Flüge enthalten.
Mindestalter für SPL ist 16 Jahre, Solo 14 Jahre
Neben der theoretischen Ausbildung wie bisher sind in der praktischen Ausbildung folgende Zeiten zu berücksichtigen:
Gesamtflugzeit mindestens 15 Stunden davon:
10 Stunden mit FI für SPL mindesten 3 und für TMG mindesten 4 Stunden
2 Stunden überwachter Alleinflug und 45 Start und Landungen
Für Segelflug ohne TMG:
mindestens 7 Stunden in Segelflugzeugen ohne TMG davon 3 Stunden mit FI und einem Alleinüberlandflug von mindestens 50 km oder 100 km mit FI.
Nur TMG: mindestens 6 Stunden in TMG davon 4 Stunden mit FI und einem Alleinüberlandflug von mindestens 120 km und EINER Zwischenlandung.
Das bedeutet: Es ist möglich auch einen Schein nur für TMG zu erreichen aber auch die Ausbildung für beide Arten in einem Lehrgang zu gestalten.
Beispiel
7 Stunden Segelflugzeug davon
4 Stunden mit FI
3 Stunden SOLO mit 50/100 km Überlandflug
6 Stunden TMG davon
4 mit FI
2 Stunden Solo mit 120 km und Landung
Das ergibt 13 Stunden davon 8 Stunden mit FI (es fehlen noch 2 Stunden mit FI ) und es sind auf die 45 Start und Landungen zu achten.
Es sind allerdings zwei Prüfungen durchzuführen.
Natürlich können diese Prüfungen auch durchgeführt werden, wenn die entsprechende Lizenz vorhanden ist und in einer ATO/DTO die entsprechende Ausbildung inklusive der Theorie durchgeführt wurde. (Diese wird bei der Prüfung abgefragt).
Die Tätigkeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn innerhalb der letzten 24 Monate:
mindesten 5 Stunden (ohne TMG) PIC, Dual oder überwachter Alleinflug (beides mit FI), zwei Trainingsflüge mit FI(S) oder „Proficiency check“ mit FE(S).
12 Stunden PIC, Dual oder überwachter Alleinflug (beides mit FI) davon mit TMG
Mindestens 6 Stunden Flugzeit, 12 Start und Landungen und 1 Stunde „Trainingsflug“ mit FI oder „Proficiency check“ mit FE(S).
Bei Inhaber Lizenz mit TMG (z.B. PPL(A)) entfallen die 6 Stunden.
Der Kunstflug erhält eine neue Regel:
Nach 30 Stunden oder 120 Starts nach PICC auf Segelflugzeugen dürfen folgende Manöver nach einer theoretischen und praktischen Einweisung bei einer ATO/DTO durchgeführt werden:
• „45° climbing and diving lines performed as aerobatic manoeuvers“
• „Inside loop“
• „wingover“
• „lazy eight“
• „spins“
Das entspricht der Zulassung z.B. DG 100
• Trudeln
• Looping
• Turn
• Chandelle
Es gibt weiterhin die Möglichkeit der Ausbildung zum Wolkenflug
Beim FI ist auf Folgendes zu achten:
• Mindestens 18 Jahre alt
• Entsprechende Lizenz (SPL/TMG)
• 100 Stunden oder 200 Starts als PIC
Kurs bei ATO/DTO:
• Vorauswahl (letzte 12 Monate vor Beginn) an einer ATO/DTO
• Kurs an ATO/DTO mit
• Kompetenz FI mit Prüfung (Details in SFCL.325)
• 25 Stunden Lehren und Lernen
• 30 Stunden Theorie (Kompetenz Unterrichtsgestaltung etc mit Prüfung)
• 6 Stunden davon können 3 Stunden in TMG geflogen werden oder 20 Starts mit FI soll zusätzlich der FI TMG erreicht werden sind 6 Stunden mit FI nachzuweisen.
Nachweis
Innerhalb der letzten 3 Jahren:
• Auffrischungslehrgang
• 30 Stunden oder 60 Starts und
Innerhalb der letzten 9 Jahre
• Kompetenzüberprüfung mit FI(S) instructor der von der ATO/DTO bestimmt wird.
Werden diese Nachweise nicht erbracht ist ein Prüfung mit FE(S) und das Auffrischungsseminar notwendig
Das sind zunächst die wichtigsten Punkte, für Ballon werden wir etwas ähnliches Verfassen.
Information der EGU