Flieg mit mir!

Piloten in den Vereinen dürfen Gäste mitnehmen und dafür eine Beteiligung an den Kosten annehmen. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einem Schreiben an die Landesluftfahrtbehörden geklärt.

Die Rechtslage für Gästeflüge war seit Inkrafttreten des europäischen Pilotenlizenzrechts am 8. April 2013 nicht eindeutig und die Vereine verunsichert. Nun ist geklärt das bis zur endgültigen Klärung durch die EU-Kommission,

· Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,

Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr-/Fluggemeinschaft,

Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,

Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden und

Schleppflüge zum Start eines Segelflugzeugs auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet sind.

Mit dieser Regelung besteht – bis zu einer endgültigen Klärung durch die EU-Kommission – für die Arbeit der Luftsportvereine und für andere Betroffene Rechtssicherheit.

Der DAeC hatte sich auf nationaler und internationaler Ebene an die politisch Verantwortlichen gewandt und eine klare Regelung im Sinne der Luftsportler und ihrer Vereine gefordert. Das BMVBS hatte in den Gesprächen mit dem DAeC das  Anliegen der Vereine ernst genommen und Unterstützung zugesagt. –  Besten Dank!

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