Information des DAeC Bundesausschuss Technik: Mit der NfL 2-362-17 stellt das LBA zwei Dinge in Bezug auf Instandhaltungsprogramme (IHP) klar: 1. Die Frist zur Umwandlung von Standardinstandhaltungsprogrammen (SIHP) in Teil-M-konforme IHP ist seit dem 30. September 2016 abgelaufen. 2. Alle Änderungen und deren Genehmigungen inklusive der Umstellung von SIHP in individuelle IHP sind nicht gebührenfrei. Ergänzend zum Inhalt der NfL, wurde damit die „alte“ NfL 2-258-16 aufgehoben.
Eigentlich eine kurze NfL mit selbsterklärendem Inhalt. Warum messen wir dieser NfL eine solche Bedeutung bei, dass wir diese in den DAeC-News veröffentlichen
Im Originaltext der NfL heißt es unter 2.:
„Will ein Halter die Selbsterklärungsmöglichkeit nicht nutzen, erfolgt ab sofort die Bearbeitung der Genehmigung eines IHP als Änderung von SIHP in ein individuelles IHP nicht mehr gebührenfrei, sondern es wird die Gebühr einer “großen” Änderung erhoben.“
In diesem Text versteckt sich die Andeutung, welche uns auf Nachfrage beim LBA bestätigt wurde, dass es noch immer Halter gibt, die ein Jahr nach dem Ablauf des „offiziellen“ Umstellungsdatums ein individuelles IHP bei der Behörde zur Genehmigung einreichen und sich dabei auf die Gebührenbefreiung für die Umstellung von einem SIHP entsprechend der NfL 2-258-16 berufen.
Wir fordern als Luftfahrer von den europäischen und nationalen Behörden, dass diese uns ernst nehmen und uns mehr Eigenverantwortung übergeben. Unter anderem mit den selbsterklärten IHP haben wir eine Möglichkeit, diese Verantwortung auch wahrzunehmen. Es ist jedoch schwer zu verstehen, weshalb es ein Jahr nach dem Fristablauf offenbar noch Luftfahrzeuge mit einem nicht mehr gültigen SIHP gibt.
Der Bundesausschuss Technik wendet sich insbesondere an die Vereinsvorstände, aber auch an jeden Halter:
Bitte informieren Sie sich über den Stand der IHPs zu Ihren Luftfahrzeugen. Wenn Sie noch ein IHP finden, das aus einer Seite besteht und das mit „Standardinstandhaltungsprogramm“ überschrieben ist, ist eine dringende Korrektur notwendig, denn dieses SIHP ist seit einem Jahr nicht mehr gültig!
Ziehen Sie in diesem Fall die Möglichkeit der Selbsterklärung des neuen IHP, der Genehmigung durch das LBA vor. Sie vermeiden damit dem Amt selbst anzuzeigen, dass Sie seit einem Jahr ohne gültiges IHP unterwegs sind. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den „Prüfer Ihres Vertrauens“.
Ralf Keil, Bundesausschuss Technik