Keine Freigabe von 100-Stunden- oder Jahresinspektionen durch Piloten/Eigentümer!

Beitrag gepostet am: 22. September 2021 | von Christian Bernius


Hinweis auf Teil-ML, Anlage II b) Nr. 9 der Verordnung (EU) 1321/2014 in der seit dem 24. März 2020 geltenden Fassung der Durchführungsverordnungen vom 08. Juli 2019 (EU) 2019/1383 und 25. Februar 2020 (EU) 2020/270:

Gemäß Teil-ML, Anlage II b) Nr. 9 der Verordnung (EU) 1321/2014 dürfen
Instandhaltungsaufgaben nicht vom Piloten/Eigentümer freigegeben werden, wenn sie Teil
der 100-Stunden- oder Jahresinspektion (Jahreswartungskontrollen an Flugzeugen) sind.


In diesen Fällen wird die Instandhaltungsaufgabe mit der Prüfung der Lufttüchtigkeit kombiniert, die von
Instandhaltungsbetrieben oder unabhängigem freigabeberechtigtem Personal durchgeführt wird.
Wurden Instandhaltungsaufgaben, die Teil einer 100-Stunden- oder Jahresinspektion sind, vom Piloten/Eigentümer
freigegeben, kann kein ARC erteilt werden.


Soll die Freigabe von 100-Stunden- oder Jahresinspektion zusammen mit dem ARC erfolgen,
so können im Antragsformular ARC und Freigabe gleichzeitig beantragt werden.

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