Sailplane Rule Book komplett

Am 04. März hat die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 das Sailplane Rule Book um neue Segelflugvorschriften zur Ausbildung und Lizensierung (Part-SFCL) vervollständigt.

Foto: DAeC/Christian Mannsbart

Hier finden Sie die Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 auf Deutsch. Die konsolidierte Version wird dann laut Aussage der EASA von gerade eben “in einigen Wochen” zur Verfügung stehen.

Neben den bereits gültigen Segelflug-Betriebsvorschriften (OPS) im Part-SAO der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 müssen die neuen Ausbildungs- und Lizenzvorschriften im Part-SFCL in Deutschland bereits ab dem 8.4.2020 (!) von allen Segelfliegern angewendet werden. Die Übergangszeit ist diesmal denkbar kurz.

Alle wesentlichen Neuerungen sind veröffentlicht im Vortrag „EU-Regelungen für den Segelflug, hier: Sailplane Rule Book“, der unter diesem Link erforderlichenfalls aktualisiert wird, den Sie unter dieser Nachricht als PDF zum Download finden.

Damit gehen die Arbeiten der Rulemaking Task RMT.0701 zu Ende, einer Arbeitsgruppe, in welcher neben der EASA u. a. auch die DAeC-Vertreter in der European Gliding Union (EGU) wesentliche Vorteile für den Segelflug in Europa erreichen konnten.

Zusammenfassung der Vorteile nach Part-SFCL (gültig ab 8.4.2020)

  • Alle bisherigen Lizenzen bleiben gültig.
  • Bisherige Ausbildung wird anerkannt.
  • Künftig wird nur noch die vollwertige SPL ausgestellt.
  • Bisherige LAPL-Vorteile können über das LAPL-Medical weiter genutzt werden.
  • Erleichterte Basis-Kunstflugausbildung
  • Großteil der persönlichen Dokumente können am Startplatz bleiben.
  • Berechtigungen können ins Flugbuch eingetragen werden (keine Lizenz-Neuausstellungen mehr erforderlich).
  • Schulung vom Fußgänger zum SPL-TMG-Piloten möglich.
  • erleichterte Bedingungen zur In-Übung-Haltung für Eigenstarter und TMG-Piloten
  • Wegfall der Kompetenzbeurteilung durch Prüfer, Demonstrierung der Fähigkeiten gegenüber von ATO/DTO bestimmten Fluglehrer
  • Mehraufwand: Nicht-Fluglehrer müssen Gast-Trainingsflug mit FI absolvieren.

Zusammenfassung der Vorteile nach Part-SAO (bereits gültig 9.7.2019)

  • Trudeln zu Ausbildungszwecken ≠ Kunstflug
  • Motorsegler und Reisemotorsegler = Segelflugzeuge
  • F-Schlepp u. Kunstflug für Segelflieger ≠ spezialisierter Flugbetrieb
  • Beweislastumkehr: elektronische Geräte bei erkennbarer Gefahr abschalten
  • Borddokumente auch in Kopie / elektronischer Kopie
  • Borddokumente können größtenteils am Startplatz verbleiben
  • Wägung nur noch bei Anlässen dazu erforderlich (IHP!)
  • Uhren, Überlebensausrüstung, Signalmittel etc. zulassungsfrei
  • Gewerblicher Segelflug per Eigenerklärung möglich

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