Update zu den Fristenverlängerungen

Viele Schulungen, Prüfungen oder Termine, die Piloten für den Erhalt und die Verlängerungen für Lizenzen und Berechtigungen nachweisen müssen, können aktuell nicht absolviert werden. Zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus sind die Veranstaltungen abgesagt und der Flugbetrieb nahezu überall eingestellt. Der DAeC und die AOPA Germany sind zusammen mit weiteren Partnern aus der Allgemeinen Luftfahrt beim Bundesministerium für Verkehr und beim Luftfahrt-Bundesamt vorstellig geworden, um Fristverlängerungen zu erreichen. Die DAeC-Landesverbände stehen in Kontakt mit den Landesbehörden.

Die Behörden haben ihre Bereitschaft für pragmatischen Lösungen erklärt.

Inzwischen ist es bei den Interessenvertretern Konsens, dass eine generelle Verlängerung aller zeitlichen Fristen in den FCL-Regularien angestrebt werden soll. Zudem sollten auch die Fristen für Wartungsbetriebe und die ARC’s im gleichen Sinn geschoben werden. Die Verbände stellen aktuell eine Liste mit allen relevanten Maßnahmen zusammen. Betroffen sind beispielsweise neben den Vorschriften für Verlängerungen und Berechtigung auch die Zulassung zur PPL-Prüfung, Nachweise der Sprachkompetenz.

Die EASA hatte bereits am Mitte der Woche erklärt, die Flexibility Provision der Basic Regulation anzuwenden und erste Schritte dafür eingeleitet.

(Mehr zu dem Thema in der Meldung vom 19. März)

Wir sind optimistisch, gute Lösungen für die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt zu erzielen. Allerdings müssen wir auch beachten, dass die Sicherheit nicht gefährdet wird. Hier ist jeder aufgefordert, sehr verantwortungsvoll zu handeln.

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