8,33 kHz-Handfunkgeräte – Lösung in Sicht

Von der BNetzA erhielt der DAeC die Mitteilung, dass es eine Lösung zum Thema Handfunkgeräte gibt, welche voraussichtlich im Amtsblatt der BNetzA am 6. September 2017 veröffentlicht wird.

Ohne dem Originaltext vorgreifen zu wollen, haben BNetzA und BAF Wort gehalten und schaffen damit die Voraussetzungen, dass zum Zeitpunkt der Umstellung des Flugfunkbandes auf 8,33 kHz geeignete Handfunkgeräte für den Flugfunk zur Verfügung stehen.

Der Lösungsansatz für neue Regelungen zur Frequenzzuteilung betrifft nach Informationen aus der BNetzA auch das Thema des Einsatzes von Flugfunkgeräten mit einer EASA -Zulassung als Bodenfunkstelle, wenn „keine Flugsicherungsdienste erbracht werden“.

Der Bundesausschuss Technik des DAeC, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die BNetzA haben für das Zustandekommen der Lösung seit längerer Zeit eng zusammen gearbeitet.

Weiterführende Informationen werden wir nach dem Erscheinen der neuen Regelungen im Amtsblatt der BNetzA auf der DAeC Website veröffentlichen.

Ralf Keil, Bundesausschuss Technik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert