BMI zum „Kleinflugplatzkonzept“ bereit

Das „Kleinflugplatzkonzept“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) ist die Lösung. Alle Flugplatzbetreiber sind nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) zu sehr umfangreichen „Schutzmaßnahmen vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet“.

Für Lande- und Segelflugplätze sind aber alternative Sicherheitsmaßnahmen möglich. Das hat das BMI dem DAeC in einem Brief bestätigt.

Sicherheit auf dem Flugplatz und für den Luftverkehr ist allen ein großes Anliegen. Die Neufassung des LuftSiG, die am 4. März in Kraft getreten ist, sorgt allerdings für Aufregung. Dort heißt es in Paragraf 8: „Der Betreiber eines Flugplatzes“ zu den Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet ist. Zuvor war nur von Betreibern von Flughäfen die Rede. Der DAeC hatte sich an das Bundesministerium des Innern gewandt und um Klärung gebeten. In seinem Brief hatte der Präsident eine praktikable Lösung für Betreiber der Gelände der Luftsportler gefordert. Das BMI hat jetzt bestätigt, dass ein „Kleinflugplatzkonzept“ erarbeitet werden soll. Der DAeC und seine Experten sollen vor der Umsetzung dieses Konzeptes eng in die Arbeit eingebunden werden.

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