Einfache Instandhaltung

Das bewährte System der eigenverantwortlichen Instandhaltung im deutschen Luftsport bleibt erhalten. Wie bisher wird es möglich sein, einfache Tätigkeiten und Reparaturen im Rahmen der Wartung an Annex II – Flugzeugen durch sachkundige Personen der Luftsportvereine durchführen und freigeben zu lassen. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 die „Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung“ verabschiedet.

Die Verordnung dient der Anpassung des nationalen Luftrechts an das europäische Recht. Durch die geplante Änderung werden die europäischen Prüf- und Zulassungsverfahren weitgehend für das in nationaler Zuständigkeit verbleibende Luftfahrtgerät übernommen. Für Luftsportvereine war vor allem wichtig, dass sachkundige Personen, die ihre Qualifikation mit dem Technischen Ausweis des DAeC dokumentieren können, weiterhin einfache Tätigkeiten und Reparaturen an Annex II -Luftfahrzeugen durchführen und freigeben dürfen. In diesem Sinn war der DAeC beim Verkehrsausschuss vorstellig geworden. Der Bundesrat hat auf seiner 906. Sitzung der Verordnung zugestimmt und dabei auch die Empfehlung des Verkehrsausschusses aufgenommen. Der Ausschuss hatte die Argumente des DAEC aufgenommen und gefordert „das bewährte System der eigenverantwortlichen Instandhaltung im deutschen Luftsport solle beibehalten werden. Wie bisher soll es möglich sein, einfache Tätigkeiten und Reparaturen im Rahmen der Wartung an Luftfahrzeugen durch sachkundige Personen der Luftsportvereine durchführen und freigeben zu lassen.“

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