EU-Bestimmungen für den Modellflug

STRASSBURG – Am 12. Juni 2018 hat das Europäische Parlament über die Änderung der EASA Basic Regulation (bisher EG 216/2008) abgestimmt und den vorgeschlagenen Text mit 558 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Damit fallen in Zukunft unbemannte Luftfahrzeuge unter 150 kg in die Zuständigkeit der EASA. Bisher waren diese im nationalen Recht ange-siedelt. Damit fällt in Zukunft auch der Modellflug in die Zuständigkeit der EASA, wird aber durch den bereits vorliegenden Vor-schlag der EASA zu den Regeln und Prozeduren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge für den Bereich des verbands-gebundenen Modellflugs wieder in die nationale Zu-ständigkeit zurückver-wiesen. Eine Änderung der New Basic Regulation ist nicht zu erwarten, da sich Rat und Parlament be-reits auf den vorliegenden Text verstän-digt haben. Es ist davon aus-zugehen, dass die Veror-dnung im letzten Quar-tal 2018 in Kraft treten wird. Nach Inkrafttreten ist die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungs-verordnungen für unbe-mannte Luftfahrzeuge zu erlassen. Wenn diese Durchführungs-verordnungen in Kraft getreten sind, wird der Modellflug nach einer Übergangsfrist neu organisiert werden. Die Vorarbeiten dazu sind seitens des DAeC bereits in vollem Gange, um eine für den Modellflug möglichst optimale Lösung zu erreichen.

Hier geht es zum BUKO_Newsletter_07/18

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert