Ruhendvereinbarung bestätigt

Während die Bundesnetzagentur wieder Gebührenbescheide TKG und EMVG für die Nutzung stationärer Bodenfunkstellen (die Info-Frequenzen) versendet, hat der DAeC über seine Rechtsvertretung eine erneute Ruhendvereinbarung mit der mit der BNetzA abgeschlossen.

Mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren für die Jahre 2003 und 2004 zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Gebühren, werden auf Grundlage der Vereinbarung alle von den DAeC-Mitgliedern eingehende Widersprüche durch die BNetzA vorerst nicht bearbeitet. Das heisst, es wird seitens der BNetzA kein (kostenpflichtiger) Widerspruchsbescheid versendet, aus dessen Grundlage eine weitere Klage erfolgen müsste. Neu ist, dass die BNetzA darum bittet, in den Widersprüchen auf die abgeschlossene Ruhendvereinbarung hinzuweisen.

Wir haben das Muster für die Widersprüche auf unseren Seiten unter www.daec.de/service/musterverfahren/ entsprechend angepasst.
Bitte beachten Sie, dass:
1. Die Widersprüche nur wirksam sind, wenn diese fristgemäß innerhalb des Zeitraumes der Zahlungsverpflichtung eingelegt werden (siehe Anschreiben der BNetzA zur Beitragsfestsetzung)
2. Die Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. der festgesetzte Betrag ist im angegebenen Zeitraum erst einmal zu entrichten, damit der Widerspruch Wirksamkeit erlangt.

Hinweise zum Einreichen des Widerspruchs finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Beitragsbescheides. Wir empfehlen, den Widerspruch per Fax einzureichen und das Originaldokument UND den Sendebericht gut aufzubewahren.

Sollte ein durch den DAeC angestrebtes Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden.

 

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