TKG/EMVG-Gebührenbescheide

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat der Vereinbarung zum Ruhen der Widersprüche gegen die versendeten Gebührenbescheide nach TKG und EMVG für das Jahr 2008 zugestimmt.

Der Kern dieser Vereinbarung ist, dass Widersprüche der Mitglieder des DAeC zwar entgegengenommen werden, aber seitens der BNetzA kein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren eingeleitet wird, so lange das laufende Verfahren für die Jahre 2003/2004 nicht abgeschlossen ist. Damit ist der Weg frei, Widerspruch gegen die erteilten Bescheide einzulegen. Bitte beachten: Das Verfahren richtet sich gegen die wiederkehrenden Gebührenbescheide aus der FSBeitrV nach TKG und EMVG. Bescheide über Zuteilungen von Frequenzen oder Betriebsfunk werden durch das Verfahren nicht erfasst.

Der DAeC empfiehlt zur Wahrung der Ansprüche dringend, fristgerecht Widerspruch einzulegen und fristgemäß die erhobenen Gebühren zu zahlen.

Weitere Informationen und eine Mustervorlage für den Widerspruch sind auf  www.daec.de unter Service/Musterverfahren veröffentlicht.

(Artikelbild von Florian Fuchs)

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